Der Widerrufsjoker ist ein juristischer Sachverhalt, der auch nach Jahren noch den Ausstieg aus einer Finanzierung erlaubt, wenn wegen fehlerhafter Unterlagen die Widerrufsfrist überhaupt nicht angelaufen ist. Konkret bedeutet das: Von solchen Verträgen betroffene Darlehensnehmer können den Vertrag noch heute widerrufen und rückabwickeln. Ganz praktisch: Wer sein Auto über die Autobank finanziert hat, erhält alle Anzahlungen, Raten und Schlussraten/Auslösungen zurück und gibt dafür das Auto ab.
Ist der Widerrufsjoker etwas für Sie? prüfen Sie dioe Checkliste
- Sie handeln nicht gewerblich und nutzen das Auto privat
- das Darlehen wurde nach dem Juni 2010 abgeschlossen
- das Auto wurde über eine Autobank finanziert
- Sie sind rechtsschutzversichert
- es wurden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet
Treffen diese 5 Punkte zu, dann sticht der Widerrufsjoker - Sie erklären den Widerruf des Darlehens ohne jegliches Risiko.
Dabei ist es unerheblich, ob das Auto noch in Ihrem Besitz ist oder nicht und ob das Darehen schon komplett getilgt is.
In einem Großteil aller Fälle ist es aber notwendig, den Klageweg zu beschreiten, denn auf Absprachen im außergerichtlichen Rahmen lassen sich die Autobanken nicht ein.
Der Widerrufsjoker durch den Widerruf von Immobiliendarlehen oder dem Widerspruch von Lebensversicherungen hinlänglich bekannt und kann dem Verbraucher finanzielle Vorteile bringen. Ebenso können auch Autokredite widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Grundsätzlich gilt bei Verbraucherdarlehen, dass der Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Das gilt für Immobiliendarlehen genauso wie für Autokredite. Die Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Kreditvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann.
Widerruf oft die bessere Option als kaufrechtliche Ansprüche durchzusetzen
Der Widerruf eines Autokredits eröffnet den Fahrzeughaltern die Möglichkeit, ihren Wagen zu sehr günstigen Konditionen genutzt zu haben. Denn die Finanzierungen wurden häufig mit der hauseigenen Bank des Autobauers abgeschlossen. Das bedeutet, dass in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Das hat zur Folge, dass nach einem erfolgreichen Kreditwiderruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer gibt dann das Fahrzeug zurück und erhält im Gegenzug seine gezahlten Raten inkl. einer ggf. geleisteten Anzahlung zurück. Für die Nutzung des Fahrzeugs muss er sich einen Wertersatz anrechnen lassen. Diese Nutzung ist aber auf jeden Fall wesentlich geringer einzuordnen, als der Wertverlust, wenn das Auto regulär verkauft oder in Zahlung gegeben wird.
Es kommt noch besser: Wurde der Kredit zur Autofinanzierung nach dem 13.Juni 2014 abgeschlossen, bestehen gute Aussichten, dass auch der Nutzungsersatz nicht gezahlt werden muss. Denn nach einer Gesetzesänderung ist Wertersatz seit diesem Zeitpunkt nur noch dann zu leisten, wenn der Verbraucher u.a. über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Genau das ist bei der Vergabe von Autokrediten häufig nicht geschehen. Ganz umsonst Autofahren, wie es von einigen Anwälten z.B. auf Youtube angekündigt wird, ist allerdings nicht möglich. Der Autobank stehen zumindest die im bisherigen Vertragszeitraum gezahlten Zinsen zu.
Der Widerrufsjoker ist auch für Geschädigte des Abgasskandals eine gute Möglichkeit, sich von dem manipulierten Fahrzeug zu trennen. Grundsätzlich kann aber bei allen anderen Autokrediten geprüft werden, ob der Widerruf möglich ist.
Betroffen sind Autofinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.
Welche Autobanken sind betroffen?
In Widerrufsbelehrungen folgender Banken wurden bislang von Anwälten dieser Arbeitsgemeinschaft Fehler entdeckt:
- Audi Bank
- BMW Bank
- FCA Bank
- Fiat Bank
- FCE Bank
- Ford Bank)
- Honda Bank
- Jaguar Bank
- Mercedes-Benz Bank
- MCE Bank (MKG Bank – Mitsubishi)
- Opel Bank
- PSA Bank (für die Marken PEUGEOT und CITROËN)
- Porsche Financial Services
- Renault Bank
- RCI Banque - Nissan Bank
- SEAT Bank
- ŠKODA Bank
- Toyota Kreditbank
- Volkswagen Bank
Widerrufbar sind:
- Autofinanzierungen, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Wirtschaftlich besonders interessant sind Verträge die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.
Für Verbraucher-Darlehen dieser Art prüften die Kooperationsanwälte weiterhin Widerrufsbelehrungen kostenlos.
Fehler in Widerrufsbelehrungen:
Im Wesentlichen haben unsere Anwälte festgestellt, dass sich die üblichen und aus der erfolgreichen Durchsetzung von Widerrufsansprüchen im Immobilienfinanzierungsbereich bekannten Fehler auch bei Autokrediten wiederholen. Diese sind u.a.:
Fehlende Pflichtangaben
Da geht es um fehlende bzw. falsche Pflichtangaben z.B. zum Verhalten des Darlehensnehmers nach Kündigung (Audi-Bank, VW-Bank). Wenn Hinweise vorhanden sind fehlt es oft an der notwendigen Hervorhebung oder notwendige Hinweise landen in den dafür nicht zuständigen AGB - also unzulässigerweise pauschaliert außerhalb des Vertrages.
Dazu das Oberlandesgericht Frankfiurt: "Eine ordnungsgemäße Belehrung über diesen Punkt erfordert, dass dem Darlehensnehmer verdeutlicht wird, wann eine Kündigung des Darlehensgebers wirksam ist und wie der Darlehensnehmer den Vertrag selbst kündigen kann. Dabei sind die Bestimmungen des § 500 BGB zu beachten. Erforderlich ist auch der Hinweis darauf, dass befristete Verträge nach § 314 BGB gekündigt werden können."
Fehlende Unterschriften
Weitere Fehlerquelle sind "fehlende Unterlagen", denn nach § 356b Abs. 1 BGB a.F. muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen und die zur Verfügung Stellung ordentlich dokumentieren. Beide Parteien müssen alle Vertrags-Ausführungen unterzeichnen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: "Auch die Kundenausfertigungen müssen vom Kunden unterzeichnet sein! Oft befindet sich der schriftliche Vertragsantrag ausschließlich bei den Bank-Unterlagen." Heißt: Damit die Widerrufsfrist anläuft muss die Vertragsversion des Kunden auch von diesem unterschrieben werden. Das gilt insbesondere für Schweigepflichtentbindungen - Fehlt dort die Unterschrift in der Kundenausfertigung, dann ist die Widerrufsfrist nicht angelaufen.
Verwirrende Angaben
Viele Banken - darunter die BMW-Bank und die VW-Bank - verwirren Darlehensnehmer mit unzulässigen Angaben bezüglich der Zinsen, die zwischen einem erfolgreichen Widerruf und der Auszahlung des geforderten Betrages zugunsten der Bank fällig werden. Beispiel: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen.“ Für Verwirrung sorgt in diesem Fall der Zusatz: "Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten."
Unzulässige Angaben
Zum Thema Wertverlust ist folgende Belehrung unzulässig (z.B. Audi-Bank): "Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines PKW) zu ersetzen.“ Erklärung: Ein Wertverlust tritt nicht automatisch durch Zulassung ein. Eine solche Vereinbarung widerspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Gepflogenheiten zur Brechnung eines Wertverlustes.
Lohnt sich der Widerruf Ihres Autokredites?
Aufgrund des sehr knapp bemessenen Satzes für das Nutzungsentgelt ist der Auszahlungsbetrag garantiert höher, als der aktuelle Restwert des Wagens. Das gilt ganz besonders für Dieselfahrzeuge und für Fahrzeuge mit geringer Laufleistung.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann ohne jegliches Kostenrisiko an der Sammelklage teilnehmen.