Viele Dieselbesitzer scheuen sich vor einer direkten juristischen Auseinandersetzung. Es wird vermieden Autohändler - oftmals Ansprechpartner des Vertrauens - von aktuell betroffenen Modellen von Porsche, Audi, BMW und Mercedes an den Pranger zu stellen.
Die juristischen Experten der IG Dieselskandal empfehlen das außergerichtliche Verfahren - sprich die direkte Kontaktaufnahme mir dem Händler - nur in jenen Fällen, in denen ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Grund dafür ist, dass ein Anschreiben an den Händler nicht den Ablauf der Gewährleistungsfrist aussetzt. Experten versichern, dass der Händler zwangsläufig aus dem Spiel ist, sobald ein betroffenes Auto älter als zwei jahre ist - unabhängig von individuellen Händler-Käufer Beziehung. Auschließlicheine Klage verzögere en Ablauf der Verjährung.
Die Außergerichtliche Kontaktaufnahme zum Händler ist es wichtig, so erfahrene Juristen, dass dieser sich der Ernsthaftigkeit des Rückgabewunsches oder eines Schadensersatzanspruches bewusst ist. Dafür unablässlich ist eine konkrete Konfrontation mit der aktuellen Beweislage und eine Aufforderung zur Einhaltung einer Antwort- bzw Reaktionsfrist.
Trotzdem raten die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal hier zu größter Vorsicht: Sollte sich ein Händler geschickt aus der Gewährleistung rausmanövrieren, während der treue Kunde auf dessen Anwort wartet, so kann ein Anspruch nur noch gegen den Hersteller durchgesetzt werden - der Händler ist damit "raus".
Experten empfehlen deshalb, schon beim außergerichtlichen Verfahren auf erfahrene Juristen zu vertrauen. Die außergerichtliche Kommunikation mit dem Händler ist übrigens keinesfalls unbedingt notwendig. Man kann stattdessen auch sofort klagen. Die Kooperationspartner der IG Dieselskandal wissen allerdings, dass Empfehlungen für potentielles Vorgehen immer vom Einzelfall abhängen. Oftmals macht es Sinn und ist juristisch notwendig, Fristen zu setzen. Die dafür anfallenden Kosten werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung getragen.
Die Kooperationsexperten der IG Dieselskandal bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung zum Thema "außergerichtliches Verfahren" an. Die konkrete Übernahme dieses Verfahrens erfolgt danach zum Festpreis.