Betroffene Dieseleigentümer horchen auf: Das Fahrverbot in Frankfurt öffnet die Diskussion um Schadensersatz erneut. Zum Jahreswechsel droht Vielen die Verjährung wertvoller Ansprüce.
Wen trifft nun dieses Verbot? Aktuell vom Dieselskandal "EA189" betroffene VW-Pkw-Besitzer dürfen ab September 2019 - also in einem Jahr - nicht mehr in die eingerichteten Fahrverbotszonen Frankfurts einzufahren. Zu diesem Termin sollen nämlich auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5 vom das Fahrverbot betroffen sein.
Zur Schadstoffklasse 5 zählen alle Diesel-Pkw, die zwischen 2007 und 2015 als "TDI" mit dem sogenannten Pumpe/Düse-Motor (EA189) ausgerüstet wurden. In anderen Worten: nahezu alle Reihenvierzylinder von 1,6 oder 2,0 Litern Hubraum, wie unter anderem der Passat, Golf, Oktavoa, T6, Alhambra.
Außerdem gilt das Fahrverbot für die OM641 und OM652-Modelle von Mercedes, die ebenfalls zur Schadstoffklasse 5 gehören.
Sollte sich ein betroffener Fahrer mit seinem Auto in der Fahrverbotszone erwischen lassen, muss er mit einem Bußgeld rechnen. Es ist unwahrscheinlich, dass in solchen Fällen Ausnahmeregelungen gelten werden, wie wir sie in Hamburg vorfinden, wo es keine gerichtliche Anordnung gab.
Vorläufig sind die ebenfalls vom Dieselskandal betroffenen V6-Modelle von Audi, VW und Porsche nicht mit jenem Fahrverbot belastet, weil sie ausschließlich in der Schadstoffklasse 5 zurückgerufen wurden. Ein Porsche Cayenne der Schadstoffklasse 5, der vor 2015 gebaut wurde, darf allerdings definitiv nicht innerhalb der Zone bewegt werden.
Laut den Kooperationspartner der IG Dieselskandal wird sich der Gebrauchtwagenpreis für die betroffenen Fahrzeuge durch die frankfurter Fahrverbotsanordnung pulverisieren. Es werde unmöglich sein, ein betroffenes Fahrzeug in dieser Region zu verkaufen.
Über die bisherigen Folgen für Betroffene hinaus ist also ein Wertverlust unausweichlich zu erwarten. Experten glauben, dass dies vor Gericht ein weiteres ausschlaggebendes Argument für eine Rückabwicklung des Fahrzeugs darstellt.