Opel muss eine Erklärung vor dem Flensburger KBA abgeben und nachweisen, dass die Unregelmäßigkeiten beim Schadstoffausstoß nichts mit bewusster Manipulation zu tun haben, sondern irgendeinen anderen Grund haben. Das scheint schwierig, da das KBA bereits über Nachweise teils erheblicher Grenzwertüberschreitungen verfügt. Es wird vermutet, dass auch in Rüsselsheim Manipulationen am Abgassystem der Diesel-Modelle vorgenommen wurden, damit der Stickoxid-Ausstoß den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen nicht überschreitet.
Das Ende einer amtlichen Anhörung könnte ein verpflichtender Rückruf sein – in Betroffenheit geraten würden die aktuellen Modelle Cascada, Insignia und Zafira – jeweils in der Schadstoffklasse 6. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2013 und 2016 gebaut – aktuellere Modelle sind laut eines Unternehmenssprechers nicht betroffen – einen Produktionsstop gibt es nicht.
Von den aktuell in Fokus geratenen Modellen wurden insgesamt 60.000 Fahrzeuge für den Weltmarkt produziert, 10.000 davon sind auf deutschen Straßen unterwegs. Folgen wir der Bild-Zeitung, so sollen die Grenzwerte für Stickoxide im Alltagsbetrieb von Zafira & Co mehr als zehnfach überschritten werden.
Zwei Wochen Zeit bleiben der Opel-AG für eine Stellungnahme. Sollte diese nicht den Anforderungen der Behörde entsprechen, so wird das KBA im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine Forderung zu verpflichtendem Rückruf stellen. Opel muss dann einen Plan zur Erreichung der zwingend erforderlichen Grenzwerte anfertigen. Sofern das KBA diesen genehmigt, steht die Umrüstung aller ausgelieferten Fahrzeuge an, damit sie sich wieder im Rahmen der Zulassungsgenehmigung bewegen.
Für die Experten der IG Dieselskandal ist die Ausweitung um eine weitere Marke keine Überraschung. Überrascht sind sie lediglich davon, dass es im Anbetracht der offensichtlich so gravierenden Überschreitungen erst jetzt in die Öffentlichkeit rückt. Kaum zu glauben, dass diese Fahrzeuge zum jetzigen Zeitpunkt noch problemlos in Deutschlands Diesel-Fahrverbotszonen unterwegs sind.
Das ändert am Verfahren nichts: Opel-Händler werden die Autos unweigerlich zurücknehmen müssen, dies ist Teil ihrer gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Sobald die Gewährleistung abgelaufen ist, wird Opel selbst zum Anspruchsgegner.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt es, weiter Informationen zu sammeln – spätestens in zwei Wochen sollte feststehen, ob es eine Rückrufaktion gibt oder ob der Opel-AG die Gelegenheit geboten wird, die Manipulationen eigenmächtig auszubügeln.